In den Alkoholhaltigen Schokoladen befindet sich je nach Kreation 1% bis 3% Alkohol. Der wiederum eher als Geschmacksverstärker gilt und nicht berauschend wirkt. Trotzdem sollten Abgaben an Kinder und Jugendliche untersagt werden, Verantwortlich und Haftbar sind deren Eltern.